Parallel zum schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft gibt es auch endlich eine Regelung, mit der jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden sollen, die Risikogruppen angehören. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch Schwachstellen: So entscheidet letztlich der Arbeitgeber – und nicht der Arzt –, ob Betroffene weiterarbeiten müssen oder nicht. Zudem ist noch zu wenig klar definiert, für welche Bereiche diese Schutzmaßnahmen nicht gelten.