
AK Zangerl: „Auffangnetz für Lehrlinge jetzt stärken, damit kein Jugendlicher auf der Strecke bleibt“
11. Mai 2020
Kollektivvertragsverhandlungen 2020
27. Mai 2020
AMS und Sozialpartner haben sich auf Neuerungen beim aktuellen Corona-Kurzarbeitsmodell verständigt. Die Kernpunkte betreffen vor allem Vereinfachungen bei der Abrechnung und Rechtssicherheit für ArbeitnehmerInnen bei der Festlegung der Arbeitszeit. Die Nettoersatzgarantie für ArbeitnehmerInnen bleibt im bisherigen Ausmaß erhalten. Die neuen Regelungen betreffen Verlängerungen bzw. neue Kurzarbeitsvereinbarungen ab 1. Juni 2020 bis Ende August 2020. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick: Vereinfachung der Berechnung Planungssicherheit bei der Arbeitszeit Nettoersatzgarantie bleibt unangetastet Mehr Transparenz für KollegInnen in Kurzarbeit Verbesserungen für Lehrlinge Überförderungsmöglichkeiten werden beseitigt Kurzarbeit ab September |