
Einmalige Urlaubsunterstützung (ab mindestens 2 Nächten)
Pro Mitarbeiter € 20 / Urlaub / 1 x pro Jahr
Pro Ehepartner € 20 / Urlaub / 1 x pro Jahr
Für jedes Kind (max. 3 Wochen) € 20 / Woche / 1 x pro Jahr
Wenn die Urlaubsbeihilfe in der Personalverrechnung angesucht wurde (ab mind. 5 Nächten), wird eine Liste automatisch an uns weitergeleitet – muss also nicht gesondert angefordert werden.

Zuschuss zum Betriebsausflug *
€ 20 / Jahr

Teambuilding *
3x jährlich € 10 pro Mitarbeiter für eine Teambuildingmaßnahme (Skitag, Bowling o.ä.)
Rechnungen müssen mit angehängt werden (mindestens € 10 pro Person)
Es gilt nicht z.b. ein After Office Drink, ein gemeinsames Abendesssen, Besuch beim Christkindlmarkt.

Kulturförderung
€ 2x jährlich € 20 ,00 (das Ticket muss mindestens € 20 gekostet haben)
Für eine besuchte kulturelle Veranstaltung (z.b. Konzert, Ausstellung, Zirkus, Vortrag)

Hochzeitszuschuss
¼ Philharmoniker
Eheschließung muss im aktuellen Kalenderjahr stattgefunden haben, Auszahlung bis 31.01. des Folgejahres
Wir bitten um Verständnis, dass der Zuschuss nur einmal ausbezahlt wird, auch wenn beide Partner im Betrieb tätig sind.

Sportförderung
2x jährlich € 30 für Sportveranstaltungen (überregionale Turniere, Wettbewerbe…)

Geburtszuschuss
Geburtengeschenk für Geburten ab 01.01.2019

Jubilargeschenk
Für 30-jährige Betriebszugehörigkeit

Kurzuschuss
€ 5 pro Tag
Aufenthaltsbestätigung der Kuranstalt (gilt nur für genehmigte Kuren)

Krankenhausaufenthalt
€ 5 pro Tag
Ab drei Tagen bzw. zwei Nächten
Pro Kalenderjahr max. 30 Tage mit Rechnung

Außerordentliche Katastrophen- oder Krankenunterstützung
In Härtefällen
Auf Ansuchen beim Angestelltenbetriebsrat DSW

Außerordentliche Förderung 2023
€ 30,00 pro Angestelltem in Form von Gutscheinen der Wattener Kaufleute
* bitte die Liste selbst unterschreiben, in Vertretung oder im Auftrag ist nicht möglich